05.03.2021

Lockdown, Homeschooling - und wie weiter?

Gemeinsames Positionspapier LAGF Sachsen und LER Sachsen

In einer gemeinsamen Arbeitssitzung haben sich Vertreter des Landeselternrates und der Familienverbände über die Auswirkungen der Corona-Pandemie ausgetauscht. Von den Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb sind die Schüler und Schülerinnen nicht nur in Bezug auf ihre schulischen Leistungen und Lernstände betroffen. Die Folgewirkungen sind deutlich umfassender. Sie reichen in den Alltag der Familien hinein, der von Homeschooling, Homeoffice, Schwierigkeiten in der Vereinbarkeit der vielen verschiedenen Rollen, Sorgen, finanziellen Belastungen und ggf. Krankheit und Quarantäne geprägt war und noch ist.

 

Schon jetzt muss auf die entstandene Problemlage eingegangen werden, um für die Zeit nach dem Lockdown vorbereitet zu sein!

Nicht nur die Schulen und Lehrer müssen mitgenommen werden, auch die Familien! Die unterstützende häusliche Umgebung ist unverzichtbar für Bildungserfolge und muss entsprechend Gehör finden.


18.01.2021

2021: Was ist neu für Familien?

Zum neuen Jahr sind eine Reihe gesetzlicher Beschlüsse in Kraft getreten, die Veränderungen für Familien bringen. Auch im weiteren Verlauf des Jahres gibt es bereits festgelegte oder zumindest erwartbare Neuerungen. Im Folgenden geben wir eine umfangreiche Übersicht darüber.


13.01.2021

Deutscher Familienverband begrüßt Kinderrechte-Kompromiss

Eine Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD hat sich auf einen Formulierungsvorschlag zur Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt. Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt ausdrücklich die Erklärung der Regierungsparteien zur elterlichen Erstverantwortung.

 

(Berlin). Der DFV teilt das Anliegen der Koalition, die Rechte und das Wohl von Kindern umfassend zu schützen und Familien zu stärken. „Für den Deutschen Familienverband haben die Regierungsparteien nach vielen Jahren der Diskussion einen guten Kompromiss gefunden“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Den Kinderrechten wurde der Weg in die Verfassung geebnet.“


9.12.2020

Die sächsischen Familienverbände appellieren: Familien im Lockdown in den Mittelpunkt stellen!

Die sächsischen Familienverbände haben in einer gemeinsamen digitalen Sitzung mit Blick auf alle Familien in Sachsen zusammengetragen, was zwingend beachtet werden muss bei den Planungen und Maßnahmen für einen schärferen Lockdown in Sachsen zur Eindämmung der Pandemie.

 

„Weitere Corona-Maßnahmen im Freistaat Sachsen schienen wohl unausweichlich.“, so Eileen Salzmann, Vorsitzende des Deutschen Familienverbandes Sachsen e.V., „Das sächsische Gesundheitssystem darf nicht überlastet werden. Aber diejenigen, die immer mehrfach von einschränkenden Maßnahmen betroffen sind, sind die sächsischen Familien -und gerade auch Mehrkindfamilien dürfen hier nicht benachteiligt werden.“

 

„Neben den anstehenden Maßnahmen, die mutmaßlich auch Familien wieder stark einschränken werden, müssen wir den Blick auch auf die nächsten Jahre im Freistaat Sachsen richten“, bekräftigt Friedhelm Fürst, Vorsitzender der Evangelischen Aktionsgemeinschaft Sachsen e.V., „Perspektivisch darf es zu keinen Kürzungen in den Familienunterstützenden Bereichen kommen. Familien sind auch über 2020/2021 hinaus unsere Zukunft, egal in welcher Konstellation sie leben.“

 

„Gerade mit Blick auf den ländlichen Raum müssen wir die Familien stärken“, betont Michael Hannich, Vorsitzender des Familienbundes der Katholiken, Landesverband Sachsen, „Dies bedeutet einen raschen und deutlichen Ausbau der digitalen Strukturen, um den Zugang zu Bildung und Unterricht, die Kommunikation untereinander und digitaler Familienbildungsangebote zu ermöglichen.“

 

„Für Alleinerziehende, Einelternfamilien und Soloeltern mit Kind/ern muss insbesondere bezüglich der Kinderbetreuung klar die Einstufung als systemrelevant erfolgen“, betont Jens Müller, Vorsitzender des Landesfamilienverband SHIA e.V., „Eine Kinderbetreuung muss gewährleistet werden und Familien im SGBII-Bezug sollten Waren- oder Geldgutscheine erhalten, um notwendige digitale Endgeräte zur Beschulung nutzen zu können.“