Liebe Volljährige und liebe Eltern,
endlich ist es so weit: mit Eintritt der Volljährigkeit ändert sich
so Vieles. Jetzt können nicht nur eigenständig Verträge
geschlossen und gekündigt werden, auch der Zugang zu sonst
unter die Jugendschutzbestimmungen fallenden Medien ist
nun uneingeschränkt möglich. Ebenso kommt im Bereich der
Versicherungen, der Ausbildung, der Geldangelegenheiten
viel Neues auf junge Erwachsene und auf die Eltern zu.
Seit 1. Januar 2024 gilt der zweite Schritt beim Inflationsausgleichsgesetz: Die Bürgerinnen und Bürger werden – nach dem bereits erfolgten ersten Schritt 2023 – bei der Lohn- und Einkommensteuer um weitere 15 Milliarden Euro entlastet.