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Kindergeld: Nur das Notwendigste getan

(Berlin). Familien stehen wegen Preissteigerungen derzeit vor existenzbedrohenden finanziellen Problemen. Der Deutsche Familienverband begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld zu erhöhen.

„Die Bundesregierung macht bei der Kindergelderhöhung nur das verfassungsrechtlich Notwendigste. Das sagt sie selbst in ihrem Gesetzesentwurf“, so Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „In der Öffentlichkeit wird hingegen so getan, als wäre das Kindergeld das große Inflationsrettungspaket für Familien. Zur Wahrheit gehört aber, dass das Kindergeld zum größten Teil eine monatliche Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern auf das Existenzminimum des Kindes ist.“

Für den Deutschen Familienverband bleibt die geplante Kindergeld- und Kinderfreibetragserhöhung deutlich hinter dem wirklich Notwendigen zurück. Eine darüber hinausgehende Unterstützung von Familien ist im Gesetzesentwurf nicht im Ansatz erkennbar. Besonders nicht für kinderreiche Familien.

Für einen echten kurzfristigen Inflationsausgleich fordert der Deutsche Familienverband umgehend die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag an die Inflationsrate, die inzwischen erstmals seit der Nachkriegszeit ein Niveau von 10 Prozent erreicht hat.

Darauf aufbauend muss der Gesamtkinderfreibetrag zügig die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene erreichen, um die Kostenrealität in Familien widerzuspiegeln. Das würde einem Kindergeld von 362 Euro je Kind und Monat entsprechen.

Deutliche Verbesserungen sind bei Mehrkindfamilien erforderlich. Im aktuellen Gesetzesentwurf zum Kindergeld werden kinderreiche Familien völlig ausgeklammert. Für sie gibt es keine Kindergelderhöhung, obwohl gerade Familien mit vielen Kindern von der Inflation besonders betroffen sind und – neben Alleinerziehenden – am stärksten von Armut bedroht sind.

Quelle: Deutscher Familienverband

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