Auf dieser Seite möchten wir auf die wichtigsten Kampagnen und Fachinformationen mit Bezug zur Familienpolitik hinweisen. Auf der Seite des DFV Bundesverbandes finden Sie unter diesem Link aktuelle Pressemitteilungen sowie hier zahlreiche Fachinformationen. Wir greifen aber auch Informationen anderer Verbände und Interessengruppen auf, insofern diese die Familienpolitik betreffen.
15.01.2020
Das neue Jahr startet mit einigen Neuerungen. Doch der große Wurf bleibt aus: Noch immer fehlen entscheidende Reformen für echte Familiengerechtigkeit.
Kinderzuschlag
Das Einkommen der Eltern, das über ihren Bedarf hinausgeht, wird seit Anfang des Jahres nur noch zu 45 Prozent (statt 50 Prozent) auf den Kinderzuschlag angerechnet. Da die obere Einkommensgrenze
aufgehoben ist, fällt der Kinderzuschlag außerdem nicht schlagartig weg, wenn das Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze erreicht hat. Zusätzlich haben mehr Familien Anspruch auf den
Kinderzuschlag.
Ab Februar 2020 können Familien den Kinderzuschlag online beantragen.
Kindesunterhalt
Die Düsseldorfer Tabelle 2020 sieht höhere Bedarfssätze für minderjährige Kinder, deren Eltern getrennt sind, vor. Gleichzeitig steigt der Selbstbehalt unterhaltspflichtiger Eltern erstmals. Ob sich die Unterhaltszahlungen für Kinder erhöhen, kommt auf den Einzelfall an.
Unterhaltsvorschuss
Zum 1. Januar sind die Sätze gestiegen. Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die keinen oder nur ungenügenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, beträgt nun monatlich:
Kinderfreibetrag
Zum neuen Jahr erfolgte eine weitere Erhöhung des Kinderfreibetrags um 192 Euro. Der Kinderfreibetrag liegt nun bei 5.172 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder liegt die Höhe der Freibeträge 2020 bei 7.812 Euro für verheiratete und zusammen veranlagte Eltern.
Wohngeld
Berechtigte erhalten seit Anfang des Jahres mehr Wohngeld: Ein Zwei-Personen-Haushalt kann jetzt zum Beispiel mit etwa 190 Euro im Monat rechnen – 45 Euro mehr als zuvor. Die nächste Anpassung des Wohngeldes ist in zwei Jahren vorgesehen.
Baukindergeld
Der staatliche Eigenheim-Zuschuss für Familien läuft am 31. Dezember 2020 aus. Der DFV kämpft für die Verstetigung des Baukindergelds mit Rechtsanspruch.
Impfung gegen Masern
Ab 01.03.2020 müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in die Schule oder in den Kindergarten eine Masern-Impfung vorweisen. Den Nachweis können Eltern durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – bei bereits erlittener Krankheit – durch ein ärztliches Attest erbringen.
Kinder, die jetzt schon im Kindergarten oder in der Schule oder in einer anderen Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.
Pflegekosten für Angehörige
Erwachsene Kinder müssen keine Kosten mehr für die Pflege ihrer Eltern übernehmen, wenn ihr Einkommen weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr beträgt. Das gleiche gilt auch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern.
Bafög
Zum Wintersemester 2020/2021 erhöhen sich die Bafög-Bedarfsätze für Studentinnen und Studenten. Auch der zusätzliche Betreuungszuschlag für Studierende mit Kind erhöht sich um 10 Euro auf 150 Euro.
Bedarfsgerechtes Wohnen
2020 stehen 25 Millionen Euro Fördergelder mehr zur Verfügung (insgesamt 100 Millionen Euro) für barrierefreien, altersgerechten Wohnraum. Private Eigentümerinnen und Mieter können die Zuschüsse für den Wohnungsumbau bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Alle von den heutigen Bundestagsparteien diskutierten Rentenkonzepte ignorieren die Ursache der aktuellen Rentenmisere: das Umlageverfahren in seiner bisher einseitigen Konstruktion. Das stellt der Verband Familienarbeit e.V. fest und schlägt seit längerem ein Zwei-Säulen-Modell für Jugend- und Alterssicherung vor.
Dreh- und Angelpunkt eines nachhaltigen Rentenkonzepts ist dabei der Zusammenhang zwischen Kindererziehung und Alterssicherung. Die erste Säule (z.B. 50 %) der gesetzlichen Renten würde durch das
bisherige Umlageverfahren finanziert und durch ein weiteres Umlageverfahren für einen entsprechend großen Anteil der Kosten der Kindererziehung ergänzt. Die zweite Säule (z.B. 50 %) der
gesetzlichen Renten müßte für Eltern und Kinderlose getrennt finanziert werden. Das vorgelegte Rentenkonzept hat zum Ziel, die Voraussetzungen für echte Gleichberechtigung sowohl der Geschlechter
als auch zwischen Eltern und Kinderlosen zu schaffen und Wahlfreiheit zwischen Elternarbeit und Erwerbsarbeit zu verwirklichen.
Alle weiteren Details können Sie unter familienarbeit-heute.de nachlesen sowie das Rentenkonzept unter diesem Link vollständig downloaden.
Kinder sind unsere Zukunft. Aber auch bei der kommenden Bundestagswahl werden ihre Stimmen an der Wahlurne nichts zählen.
Denn ausgerechnet Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die für die heute gefällten Entscheidungen künftig gerade stehen müssen, sind vom Wahlrecht und damit von echter politischer Partizipation ausgeschlossen.
Unterstützen Sie unsere breite und überparteiliche Kampagne zum Familienwahlrecht in Form eines Wahlrechts ab Geburt und kämpfen Sie mit uns dafür, dass die Zukunft endlich eine Stimme bekommt. Denn nur wer wählt, zählt!
Bis heute zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein - und zwar mit ihrem monetären und generativen Beitrag. Diese Doppelbelastung hat das Bundesverfassungsgericht kritisiert und den Gesetzgeber dazu aufgerufen, eine familiengerechte Sozialversicherung umzusetzen.
Bis heute ist nichts passiert. Wir jammern nicht mehr - wir klagen!
Mit der "Kampagne zur Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen" haben sich nun die zwei größten Familienverbände in Deutschland zusammengetan, um eine zukunftsfähige Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen: http://www.elternklagen.de
Machen Sie mit! Zahlen Sie nicht doppelt ein!
Eltern zahlen gegenwärtig mindestens 238 Euro pro Kind zu viel in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Legen Sie daher Widerspruch gegen die Beitragshöhe Ihrer Sozialversicherung ein - werden Sie aktiv! Wir haben für Sie juristisch geprüfte Musterschreiben erstellt, die Sie hier herunterladen können. Der Widerspruch gegen die Beitragshöhe ist an Ihre Krankenkasse zu richten.
Seit 2016 stehen wir mit mehreren hundert Familien mit zwei Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht. Machen Sie mit! Legen Sie Widerspruch ein und zahlen Sie nicht mehr doppelte Sozialbeiträge ein.
Liebe Eltern, machen Sie bei der Aktion Widerspruch mit!
Besuchen Sie uns auf unserer Kampagnen-Webseite: http://www.elternklagen.de
Häufige Fragen zur Kampagne finden sich hier.
Mit vier anderen Familienverbänden bilden wir die Landes-gemeinschaft der Familienverbände im Freistaat Sachsen (LAGF). Unsere Entscheidungen treffen wir einstimmig.
Jährlich finden wir uns zu ca. sechs Sitzungen zusammen.
Zur Landesarbeitsgemeinschaft gehören:
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
Die Internetseite der LAGF finden Sie unter: www.familienverbaende-sachsen.de
Unser Land steht vor einer gewaltigen demographischen Herausforderung, ohne deren Bewältigung unsere Zukunftsfähigkeit auf dem Spiel steht. Staat und Gesellschaft, Kultur, Sozialsystem und Wirtschaft benötigen als „Überlebens-Mittel“ mündige Bürger, eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten. Diese können nur in starken Familien heranwachsen. Die Familie ist der erste und wichtigste Lernort für Eigenverantwortung und Solidarität – hier werden die Voraussetzungen für alles andere geschaffen. Deshalb ist eine gute Politik für Familien die beste Politik für die ganze Gesellschaft.
Der Deutsche Familienverband hat bereits 2012 ein Positionspapier unter dem Namen "Solidarpakt für Familien" erarbeitet, in dem familienpolitische Fakten über die tatsächlichen Leistungen und Lasten von Familien klar auf den Tisch kommen. Die Schrift ist nicht nur als Aufforderung an die Politik, sondern auch als Aufklärung über familienpolitische Defizite und Erfolge zu betrachten. Es werden konkrete Handlungsfelder und Herausforderungen benannt und Anregungen zum Handeln gegeben.
Die lesenswerte Broschüre kann auf der Seite des DFV Bundesverbandes hier heruntergeladen werden.
Landesverband Sachsen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Boltenhagener Str. 70
01109 Dresden
Telefon: 0351 / 8896 3823
Fax: 0351 / 8896 3822
Email: familie@dfv-sachsen.de
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